Allgemeine Geschäftsbedingungen Mantel Digital AG
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen von Mantel Digital AG und sind Vertragsbestandteil. Wo ihnen eine Antwort nicht entnommen werden kann, ist Gesetzesrecht anzuwenden. Vorbe- halten bleiben stets die besonderen Vertragsbedingungen und das zwingende Gesetzes- recht. Eine Auftragserteilung gilt als Anerkennung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Preise
Die Preise verstehen sich netto in Schweizer Franken, exklusive Mehrwertsteuer und Liefer- kosten. Wechselkursänderungen sowie Preisänderungen des Herstellers vorbehalten.
3. Zahlungskonditionen
Die Rechnungsbeträge sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum netto und ohne Abzüge zahlbar.
4. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Mantel Digital AG.
5. Lieferung und Transport zum Installationsraum (nach Incoterm)
Alle Maschinen werden in der Regel EXW angeboten. Sollte CPT vereinbart werden, erfol- gen die Lieferungen frei Haustür respektive Rampe auf Rechnung sowie auf Gefahr des Be- stellers. Wird vom Kunden eine CIP Lieferung gewünscht, wird die Maschine immer durch eine Direktfahrt von der Firma Mantel Digital AG ausgeführt, diese Fahrt führt zu Mehrkosten die vollumfänglich den Kunden verrechnet werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Maschine in einem Temperatur Bereich von +5° → +35°C. und 100% schadensfrei trans- portiert wird. Auch bei einer CIP Lieferung, erfolgt die Lieferung nur frei bis Bordsteinkante oder Rampe. Sobald die Maschine lieferbereit ist, die vereinbarte Anzahlung geleistet wurde, mit dem Techniker das Installationsdatum vereinbart wurde und der Kunde nicht ausdrücklich CPT Lieferung oder einen Transport selbst organisiert, wird die Maschine ohne weitere Nachfragen von der der Firma Mantel Digital AG CIP geliefert. Die Liefermöglichkeit bleibt grundsätzlich vorbehalten.
Allfällige Ansprüche auf Schadenersatz aufgrund eines möglichen Lieferverzugs können nicht geltend gemacht werden. Für allfällige Transportschäden an Sendungen haftet das Transportunternehmen. Beschädigte Sendungen sind nur mit Vorbehalt vom entsprechen- den Transportunternehmen entgegenzunehmen. Entsteht ein Transportschaden, so ist die- ser zwecks Tatbestandaufnahme unverzüglich dem Transportunternehmen zu melden und zu dokumentieren.
Der Kunde ist für die Überprüfung des Zugangs oder der Zufahrt zum Installationsraum allein verantwortlich. Kann eine Maschine vor Ort nicht in den Installationsraum transportiert wer- den oder nur mit Mehraufwand, werden diese Kosten vollumfänglich verrechnet. Möchte der Kunde die allfälligen Abklärungen von der Firma Mantel Digital AG machen lassen, wird ein Techniker gegen Verrechnung des jeweils aktuellen Stundensatzes und einer Anfahrtspauschale die Räumlichkeiten vor Ort genau überprüfen. Die Firma Mantel Digital AG stellt gerne auf Anfrage die genauen Masse oder einen Maschinenplan zur Verfügung.
6. Beanstandungen
Der Käufer prüft die Ware umgehend nach Erhalt auf allfällige Mängel. Entsprechende Beanstandungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware geltend zu machen. Produkt- Beanstandungen erfolgen in schriftlicher Form mit Angabe des Grundes, der Lieferschein- und/oder der Rechnungsnummer sowie der Fabrikationsnummer (Batch-Nr.).
7. Installationshilfsmittel und zusätzlicher Arbeitsaufwand
Eventuelle Einbindung in bestehende Netzwerke sowie das hierfür erforderliche Material (Netzwerkkabel, Hub, etc.) sind im Preis nicht enthalten und werden nach Aufwand separat in Rechnung gestellt. Wird die Arbeitsstation durch den Kunden zur Verfügung gestellt, darf der zusätzliche Arbeitsaufwand für den Anschluss und die SW Installation nach unseren Stundensätzen verrechnet werden.
Der Kunde ist für die einwandfreie Funktionalität der hausinternen Installation verantwortlich.
8. Techniker
Je nach Maschinetyp und anderen Gegebenheiten, kann die Erstinstallation komplett Vorort beim Kunden vorgenommen werden. Ab einer Entfernung von 100km vom aktuellen Woh- nort des Technikers, kann der Techniker in einem Hotel übernachten. In diesem Falle ist der Kunde für die Zahlung eines Mittelklasse Hotels verpflichtet.
9. Haftung und Gewährleistung
Die Herstellergarantie für Maschinen und Geräte beträgt 12 Monate ab Lieferdatum, bei Gebrauchtmaschinen 3 Monate auf Ersatzteile. Voraussetzung ist die Installation durch einen zertifizierten Techniker der Mantel Digital AG. Die Gewährleistung umfasst ausschliesslich Reparatur oder Austausch im Rahmen des konkreten Lieferumfangs. Die Kosten für den Hin- und Rücktransport sowie Arbeiten im Zusammenhang mit Reparatur oder Austausch gehen zu Lasten des Bestellers. Wird eine Reparatur nicht verrechnet, wird dieser Vorgang als rei- ner Kulanzvorgang angesehen und ist kein Schuldeingeständnis der Firma Mantel Digital AG. Werden Tinten, Verbrauchs- und Verschleissteile nicht bei der Firma Mantel Digital AG bezogen, wird jeder Aufwand komplett verrechnet.
Von der Herstellergarantie ausgeschlossen sind Verschleissteile und Verbrauchsmaterialien (insbesondere: Druckköpfe, Messer, Schläuche, Damper, Dichtungen, Wipers, Kartuschen) sowie Beschädigungen durch Verunreinigungen, unsachgemässe Installation durch den Be- steller, fehlerhafte Bedienung, äussere Einflüsse oder unautorisierte Eingriffe des Bestellers. Die Garantie hat nur Gültigkeit bei Einsatz von Original-Teilen, -Druckköpfen und -Tinten und verfällt sofort bei Verwendung von Fremdfabrikaten.
Jede über eine Reparatur oder einen Austausch defekter Ware hinausgehende Haftung – insbesondere auch eine Haftung für Mangelfolgeschäden, Produktionsausfall und entgange- nen Gewinn – wird im gesetzlich zulässigen Umfang wegbedungen. MDAG haftet insbeson- dere auch nicht bei Lieferverzögerungen und mangelnder Verfügbarkeit von Ersatzteilen so- wie fehlender technischer Information, verursacht durch den Vorlieferanten.
Für Software gelten ausschliesslich die jeweilige Herstellergarantie sowie die entsprechen- den Lizenzbestimmungen der Software.
Bei Verlust oder Beschädigung von Datenträgermaterial umfasst die Ersatzpflicht nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten. Anderweitige Ansprüche sind ausgeschlossen sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
Die Abtretung von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
10. Betriebsbedingungen
– Temperatur: 20 – 25°C, 45 – 70% relative Feuchte
– Staub- und vibrationsarme Umgebung, keine aggressiven Dämpfe (Säure und Oxidantien).
– 220 – 24 Volt, keine Störfrequenzen oder Magnetfelder, die die Funktionalität der Maschine beeinträchtigen.
11. Bedruckstoffe und Tinten
Bedruckstoffe müssen kundenseitig auf ihre Bedruckbarkeit, Farbhaftung, Farbbeständigkeit, Kinderspielzeugtauglichkeit oder Gesundheitsgefahren für jegliche Organismen getestet wer- den, die Verantwortung kann nicht auf die Firma Mantel Digital AG übertragen werden. Wird eine Analyse auf Umwelt- oder Gesundheitsgefahren der Farben/Tinten verlangt, wird diese Arbeit Fremdvergeben und dem Kunden Vollumfänglich verrechnet.
Abhängig von der mechanischen und/oder chemischen Belastung des Farbfilms sowie der UV-Exposition ist ein zusätzlicher Schutz der bedruckten Oberfläche durch ein geeignetes Schutzlaminat erforderlich. Die Lagerfähigkeit der Tinten beträgt i.d.R. 3-8 Monate bis zum Ablaufdatum. Je nach Tin- ten- und Maschinentyp sind die Tinten 2 oder 3 Monate über Ihr Ablaufdatum in der Ma- schine zu gebrauchen. Die Firma Mantel Digital AG hat das Recht, auch Tinten mit einem Lieferdatum von unter 2 Monaten (Ablaufdatum auf Kartusche) zu liefern, um eine hohe Lieferbereitschaft zu gewährleisten.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand ist 8810 Horgen/ZH (Schweiz) unter ausschliesslicher Anwendung schweizerischen Rechts.
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben jederzeit vorbehalten.
Wädenswil, 14. Dezember 2022